GemeindeGeboltskirchen
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Waldbrandschutzverordnung
Bei zunehmender Trockenheit im Wald steigt auch die Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen hat daher zum Schutz unserer Waldbestände eine Waldbrandschutzverordnung erlassen.
Diese Verordnung tritt mit 31. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf 31. Oktober 2024 außer Kraft.